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   VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17   

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VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17 (https://dejure.org/2019,62935)
VG Halle, Entscheidung vom 08.03.2019 - 6 A 141/17 (https://dejure.org/2019,62935)
VG Halle, Entscheidung vom 08. März 2019 - 6 A 141/17 (https://dejure.org/2019,62935)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2018 - 4 A 480/14

    Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach weiterbildendem Masterstudiengang

    Auszug aus VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17
    Denn einzelne technische Studieninhalte genügen nicht, um dieses Studium - wie der Kläger meint - einer technischen Fachrichtung zuordnen zu können (vgl. dazu auch OVG NW, Urteil vom 5. März 2018 - 4 A 480/14 -, zit. nach juris Rdn. 59).

    Vor diesem Hintergrund reicht es entgegen der Auffassung des Klägers weder aus, dass ein Studium anderer Fachrichtung einzelne technische oder naturwissenschaftliche Studieninhalte aufweist (vgl. OVG NW, Urteil vom 5. März 2018 - 4 A 480/14 -, aaO.) noch genügt es, wenn die im Gesamtverlauf eines Studiums anderer Fachrichtung zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, in denen diese spezifischen Studieninhalte vermittelt werden, rein rechnerisch der Anzahl der Credits entsprechen, die bei regelmäßigem Studienverlauf innerhalb eines Semesters insgesamt erworben werden sollen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17
    Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seiner vorzitierten Entscheidung hierzu ausgeführt: "Deshalb handelt es sich um einen Eingriff in die Berufsfreiheit, der auf den niedrigsten Stufe der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten 3-Stufentheorie angesiedelt ist und der zur Erreichung eines im Gemeinwohl liegenden Ziels geeignet und erforderlich ist [grundlegend zur 3-Stufentheorie: BVerfG vom 11.6.1958, BVerfGE 7, 377 - sog. Apothekenurteil].
  • BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04

    Werbende Nutzung geschützter Berufsbezeichnungen durch Unternehmen, deren

    Auszug aus VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17
    Dementsprechend dient § [...] IngG dem Gemeinwohl des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sichergestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und berufliche integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten [so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ].
  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03

    Geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" in werbendem Zusatz zur

    Auszug aus VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17
    Dementsprechend dient § [...] IngG dem Gemeinwohl des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sichergestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und berufliche integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten [so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ].
  • VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723

    Keine Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach Absolvierung

    Auszug aus VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17
    Ein solches naturwissenschaftliches oder technisches Studium beinhaltet nicht lediglich eine Spezialisierung und eine daraus folgende Kenntnis von Details in bestimmten Teilbereichen des Ingenieurwesens, sondern auch und insbesondere die Vermittlung von Basiswissen in grundlegenden Fächern wie Mathematik oder Physik (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - RO 5 K 12.723 -, zit. nach juris Rdn. 29).
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2009 - 7 K 5624/08

    Berufsbezeichnung "Ingenieur"

    Auszug aus VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17
    Denn zum einen ist das formale Abstellen auf einen bestimmten Ausbildungsabschluss für das Führen eines Titels oder einer Berufsbezeichnung bei vielen akademischen oder sonstigen Berufen üblich und selbstverständlich (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. Januar 2009 - 7 K 5624/08 -, zit. nach juris Rdn. 19).
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